Der Weg zur Gasteiner Kur
Der Kurantrag wird am besten von einem Facharzt ausgestellt. Ein Facharztantrag erhöht Ihre Chancen auf Bewilligung der Therapie. Der Behandlungswunsch (Dunstbad wird bei den dt. Krankenkassen "Radoninhalation mittels Haube" genannt) soll auf dem Antrag entsprechend vermerkt sein.
Die Dunstbäder können direkt mit der SGKK und BVA abgerechnet werden. Physikalische Therapien (Massage, Heilgymnastik, ... gegen Rückverrechnung mit Selbstbehalt sowie mit sämtlichen deutschen Ersatzkassen möglich.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.