Balneologisches Gutachten von Univ.-Prof. Dr. P. Deetjen
Die direkt aus dem Quellstollen der Elisabethquelle in das Naturdunstbad von Bad Gastein aufsteigende Quellgase enthalten Radon in der gleichen Aktivität wie sie sich im Böcksteiner Radonstollen für die Therapie chronisch rheumatischer Erkrankungen seit langem bewährt hat. Es handelt sich somit um ein ortsgebundenes natürliches Vorkommen, das eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung erwarten lassen kann. Die Voraussetzung zur Anerkennung als natürliches Heilvorkommen gem § 1, Abs. 5 im Zusammenhang mit § 5, Abs. 2 und 3 des Salzburgr Heilvorkommen- und Kurortegesetzes8) sind gegeben.
Hinsichtlich der Definition in § 5, Abs. 3, daß radioaktive Luft für Inhalationen mindestens Radon entsprechend 1 x 10-9 Curie pro Liter enthalten muß, ist folgendes festzustellen: Bei Beschluß des genannten Gesetzes im Jahr 1960 war dieser Paragraph speziell für die im Radonstollen von Böckstein vorgegebenen Verhältnisse formuliert worden. Seinerzeit lautete die Lehrmeinung, daß Radon im Luftbad nahezu ausschließlich durch Inhalation über die Lunge in den Körper aufgenommen und wirksam wird. Diese Auffassung ist inzwischen widerlegt.
Nach sehr ausgedehnten Untersuchungen russischer Autoren9), wurde gerade kürzlich auch aus Deutschland eine umfangreiche Studio dazu publiziert10). Danach erfolgt die Aufnahme von Radon überwiegend über die Haut. Die Inhalation spielt eine nur untergeordnete Rolle. Nur die Ausscheidung des Radons erfolgt als Exhalation weitgehend über die Lunge. Der in § 5, Abs. 3 seinerzeit für Inhalation von radioaktiver Luft festgelegte Mindeswert von 1 nCi/l (=1 x 10-9 Ci/l), muß daher entsprechend für die Exposition der Haut mit radioaktiver Luft gelten. Im Dunstbad von Bad Gastein ist dieser Mindestwert auch nach der Renovierung deutlich überschritten.
Die allfällige Erwärmung des natürlichen Quelldunstes in den Dunstkabinen sowie die Aufsättigung mit Thermalwasser auf 100% relative Luftfeuchtigkeit sind übliche balneothechnische Maßnahmen, durch die es zu keiner Änderung der natürlichen Zusammensetzung oder Beschaffenheit des natürlichen Heilvorkommens kommt (§ 5, Abs. 2).
Es steht mit den Sitzkabinen im Dunstbad Einrichtungen zur Verfügung, mit denen in technisch einwandfreier und modernen hygienischen Erfordernissen entsprechender Form Radonbalneotherapie betrieben werden kann. Außerdem erlaubt diese Form der Anwendung auch eine Radontherapie bei solchen Patienten, bei denen infolge einer eingeschränkten Funktion von Herz, Kreislauf und Atmung die konventionelle Radon-Thermaltherapie wegen kontraindiziert ist.